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Der Bundesverband für Orientalischen Tanz e.V. legt mit dem Konzept seiner Weiterbildung ein Werk vor, das es allen Interessierten ermöglicht, eine fundierte und unabhängige Fortbildung zu absolvieren.
- Als Erstes solltet Ihr allerdings die AGB’s lesen und bei Bedarf könnt Ihr diese hier downloaden!
Ziel ist:
· die gründliche Kenntnis des orientalischen Tanzes,
· die Beherrschung notwendiger Bewegungen und ihrer Kombinationen,
· die Entwicklung von Variationen und vor allem
· die Fähigkeit, dieses in angemessener Weise an Schüler/innen weiterzugeben.
Voraussetzung: Vorkenntnisse im Orientalischen Tanz
Das BATO-Weiterbildungskonzept ist für alle offen, unabhängig von der Teilnahme an der Prüfung fürs Zertifikat (diese umfasst ca. 2oo Unterrichtsstunden).
An wen richtet es sich:
· an Frauen, die unterrichten oder
· die in Zukunft unterrichten und noch fachliche Qualifikationen erwerben möchten.
· die sich weiterbilden wollen
Der Bundesverband für Orientalischen Tanz möchte Dir helfen, einen qualifizierten Unterricht zu gestalten. Er möchte Kolleginnen unterstützen und ihnen zu mehr Sicherheit im Unterricht verhelfen - mit dem Ziel, gründliche Kenntnisse des Orientalischen Tanzes zu vermitteln.
Der Verband möchte weiterhin das vorwiegend mündlich überlieferte Wissen über diesen Tanz erhalten und weitergeben. Künstlerisches Niveau und Ehrfurcht vor Traditionen dieser alten Tanzform sollen dem Verfall und der Lieblosigkeit gegenüber einer wertvollen Kunstform entgegen stehen.
Vorteile des BATO-Projekts auf einen Blick:
- Keine vertragliche Bindung bezüglich der gesamten Weiterbildung
- Das Bausteinsystem ermöglicht individuelle Planung in der Reihenfolge der Wochenendseminare, sowie der Gesamtdauer der Weiterbildung.
- Verschiedene Standorte in Deutschland
- Die Buchung von Einzelworkshops ist möglich.
- Unterricht von Spezialist/inn/en ihres Fachgebietes
- Kennenlernen verschiedener Unterrichtsmethoden
- Externenprüfung möglich
- Keine Mitgliedschaft erforderlich
- Ist nicht gewinnorientiert
- kleine Zahl von SchülerInnen (ab 6-7) möglich
BATO dient der Weiterbildung und kann (muss aber nicht) mit einem Zertifikat abgeschlossen werden.
Es ist möglich, dass eine Teilnehmerin einen Kurs nicht absolvieren muss, da sie z.B. hier bereits über entsprechende Vorkenntnisse verfügt. Andererseits kommt es auch immer wieder vor, dass eine Teilnehmerin, die z.B. bereits als Lehrerin für orientalischen Tanz tätig ist, nur an einigen Kursen teilnimmt. In diesem Fall wird von der Teilnehmerin kein Zertifikat angestrebt, sondern sie betrachtet die Teilnahme als qualifizierte Fortbildung.
Die einzelnen Unterrichtseinheiten werden von Lehrer/inne/n betreut, die Spezialisten in ihrem Fachgebiet sind – so ist es auch möglich schon die verschiedenen Unterrichtsgestaltungen kennen zu lernen.
Sämtliche BATO-Dozenten unterrichten zunächst einmal bei unseren Kongressen, wo sie von unseren Teilnehmerinnen an Hand eines Fragebogens bewertet werden.
BATO zeichnet sich dadurch aus, dass wir als eingetragener Verein keinerlei kommerzielles Interesse vertreten.
Als gemeinnütziger Verein arbeitet der Bundesverband für Orientalischen Tanz auf der Basis der Erwirtschaftung der Selbstkosten und nicht an der Erwirtschaftung eines Gewinnes. Daher können wir auch bei sehr kleiner Teilnehmer/innen/zahl (z.B. 6-7 Personen) einen BATO-Unterricht durchführen . Bei Anmeldung von mindestens 6 Teilnehmerinnen besteht ferner die Möglichkeit der Absprache des Veranstaltungsortes.
Ansprechpartnerinnen
Im Vorstand des Bundesverbandes gibt es ein Gremium, das sich um alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Weiterbildungszertifikat kümmert. Für alle Fragen bezüglich der Ausbildung steht die Geschäftsstelle zur Verfügung. Anmeldungen gehen an A Nada, Bremen
Nachweise
Wir empfehlen die Führung eines Berichtsheftes um die erreichten Lernziele und Kenntnisse in persönlicher Form festzuhalten.
wir empfehlen außerdem ein zusätzliches Tanztraining, wahlweise in einer anderen Tanzsportart, z.B. Ballett, Flamenco, Modern oder indischem Tanz.
Des weiteren ist der Nachweis für einen Erste-Hilfe-Kurs zu erbringen (nicht älter als 3 Jahre).
Über besuchte Unterrichtseinheiten wird ein Nachweis vom Verband ausgestellt
Dozent/en/innen
Das Weiterbildungsgremium erteilt nach Überprüfung der Bewerbungen Zulassungen an Lehrer/innen, deren Unterricht in Form und Inhalt den Richtlinien des Bundesverbandes entsprechen. Mitglieder des BVOT werden bevorzugt. Ein Anrecht auf Ausbildungszulassung durch den BVOT besteht nicht. Während des Aufenthaltes in den ausbildenden Studios gilt die dort jeweils gültige Hausordnung.
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